Alle Ratgeber
Erbe4 Min. Lesezeit

Erbschein: Wann du ihn brauchst — und wie du ihn bekommst

Nach einem Todesfall taucht schnell die Frage auf: Brauche ich einen Erbschein? Die Antwort ist: manchmal ja, oft aber nicht. Was ein Erbschein ist, wann er wirklich nötig ist und wie du ihn beantragst.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das ausweist, wer Erbe ist und zu welchem Anteil. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt akzeptieren ihn als Nachweis der Erbenstellung.

Wann du ihn brauchst — und wann nicht

Oft NICHT nötig: Wenn ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt, akzeptieren viele Banken das. Auch bei einer Konto- oder Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus geht es ohne. NÖTIG ist er meist bei Immobilien im Grundbuch oder wenn es kein (notarielles) Testament gibt.

So beantragst du ihn

Den Antrag stellst du beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person — oder über einen Notar. Nötig sind u. a. Sterbeurkunde, Personaldokumente und Angaben zu den Erben. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- und Notargebühren).

Das Wichtigste in Kürze
  • Nicht immer nötig — bei notariellem Testament oder Vollmacht oft verzichtbar.
  • Meist nötig bei Immobilien (Grundbuch) oder ohne Testament.
  • Beantragung beim Nachlassgericht oder Notar; Kosten nach Nachlasswert.
Schritt-für-Schritt durch den Ernstfall
Vorsorge-Tipps per E-Mail

Wir schicken dir ab und zu verständliche Hinweise, wie du Schritt für Schritt vorsorgst. Kostenlos, jederzeit abbestellbar.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.